Zeit nehmen -

Hoffnung schenken

SMA-Forschung unterstützen und Betroffenen helfen – das ist unsere Aufgabe!

Ihre Spende für
Philipp & Freunde

Wir freuen uns über jede Spende und garantieren, dass diese ausschließlich zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Zwecke verwendet wird.
Sollten Sie Ihre Spende einem ganz bestimmten Zweck oder einer Person zuwenden, werden wir uns bemühen, es auch genauso zu verwenden.
Sollte das nicht mehr möglich oder erforderlich sein, wird Ihre Spende anderen Projekten oder Personen zu Gute kommen, die ebenso dringend darauf angewiesen sind.

Vielen Dank!

Helfen Sie mit!

Spendenkonto Deutsche Bank Bruchsal
Konto 206 129 900
BLZ 660 700 24
IBAN DE81 6607 0024 0206 1299 00
BIC/SWIFT-Code DEUTDEDB660

Muss ich noch

was wissen?

Wir sind nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom 10.09.2015 des Finanzamtes Karlsruhe-Stadt berechtigt, für gemeinnützige und mildtätige Zwecke Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

>> Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.

>> Bis EUR 300,-- benötigen Sie keine Zuwendungsbestätigung.

>> Zum Ausstellen einer Zuwendungsbestätigung benötigen wir Ihre vollständige Anschrift.

Bitte teilen Sie uns diese per Mail oder im Verwendungszweck der Überweisung mit!

Wie kann ich

weiterhelfen?

Unterstützung von Spendenaufrufen

Hierbei steht die Selbsthilfe im Vordergrund. Das bedeutet konkret, dass Sie aktiv mitarbeiten müssen. Wir helfen Ihnen bei dem Kontaktaufbau zu den Medien, beraten Sie bei der Erstellung eines Spendenaufrufes und wir stellen unser Spendenkonto zur Verfügung, damit die Spender eine Zuwendungsbestätigung erhalten. Alle Spendenaufrufe haben ein Stichwort, zum Beispiel den Namen Ihres Kindes, und wir kaufen Ihnen das Therapiegerät oder das Hilfsmittel. Der Vorteil ist beidseitig, wir erledigen die ganze Logistik für Sie, Sie bekommen die dringend benötigte Unterstützung und wir machen gemeinsam SMA ein Stückchen bekannter.

Zur Unterstützung von Spendenaktionen stellen wir je nach Bedarf Flyer, Plakate und Dankkarten bereit. Alle Werbematerialien sind auf Ihre Aktion anpassbar. Sie können dann alle Artikel mit Ihren Kindern für unser gemeinsames Anliegen verteilen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Alle Werbematerialien stehen auf unserem Download-Center zum Download bereit.

Förderungen durch Krankenkassen und den vdek

Erhaltene Förderungen im Überblick:


AOK Baden-Württemberg:

2009:     450 €


DAK-Gesundheit:

2008:   1.000 €

2009:   1.470 €

2010:   1.150 €

2011:   1.450 €

2012:   2.000 €

2014:   5.700 €


Kaufmännische Krankenkasse Halle (KKH):

2019: 10.800 €


Siemens Betriebskrankenkasse (SBK):

2009:     500 €

2010:     500 €

2011:     250 €

2012:     400 €


Techniker Krankenkasse (TK):

2010:   6.000 €

2012: 12.000 €

2013: 15.500 €

2014: 25.600 €

2015: 25.600 €

2016: 44.800 €

2017: 45.190 €

2018: 59.534 €

2019: 53.150 €

2020: 23.015 €


vdek-Verband der Ersatzkassen:

2013:   2.000 €

2014:   3.000 €

2015:   3.000 €

2016:   5.000 €

2017:   6.000 €

2018:   6.000 €

2019:   8.000 €

2021: 61.150 €

2022: 61.150 €